Rechtsprechung
LG Potsdam, 21.08.2012 - 4 O 55/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- JurPC
Darlegungs- und Beweislast für nutzungsabhängige Internetkosten bei bestehender Flatrate-Option; Hinweispflichten bezüglich Flatrate-Option
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast für nutzungsabhängige Vergütung im Zusammenhang mit einem Telekommunikationsvertrag; Vergütungsanspruch aus einem Telekommunikationsvertrag bei unberechtigter Sperrung der SIM-Karte
- rabüro.de
Zum Wegfall der Zahlungspflicht des Handynutzers bei Auftreten von hohen Internetkosten infolge fehlender Aufklärung über Flatrates
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Nicht immer müssen hohe Kosten für mobiles Internet ausgeglichen werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Zahlungspflicht bei hohen mobilen Internet-Kosten
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Flatrate gilt als "übliche Vergütung" bei Smartphone-Nutzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wegfall der Zahlungspflicht bei außergewöhnlich hohen mobilen Internetkosten - Mobilfunkkundin nutzte keine Flatrate zur Internetnutzung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend …
Auszug aus LG Potsdam, 21.08.2012 - 4 O 55/12
Das Gericht schließt sich in diesem Punkt ausdrücklich den entsprechenden Erwägungen der Entscheidungen des LG Münster (AZ.: 6 S 93/10 vom 18.01.2011) und des LG Saarbrücken (AZ.: 10 S 12/12 vom 09.03.2012) an. - LG Münster, 18.01.2011 - 6 S 93/10
Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl
Auszug aus LG Potsdam, 21.08.2012 - 4 O 55/12
Das Gericht schließt sich in diesem Punkt ausdrücklich den entsprechenden Erwägungen der Entscheidungen des LG Münster (AZ.: 6 S 93/10 vom 18.01.2011) und des LG Saarbrücken (AZ.: 10 S 12/12 vom 09.03.2012) an.